Maßnahme: 4.2.8 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ)
Förderanteil ELER: 100%
Dieser landwirtschaftliche Betrieb setzt ELER-Flächenmaßnahmen nach dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 um und wird aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) sowie des Bundes und des Saarlandes (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) gefördert.
